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Medienordnung

Grafik 1

 

Stand: 03/2023

 

 

 

 

Schulordnung zum Umgang

mit elektronischen Kommunikationsmitteln

(Medienordnung)

 

Der Einsatz von digitalen Medien sowie festen und mobilen Endgeräten kann den Unterricht bereichern und das Lernen fördern und unterstützen. Zudem ermöglicht er die Kommunikation über das Klassenzimmer hinaus und erschließt somit weitere Lernwelten. 

 

Demgegenüber stehen Risiken, schädliche Auswirkungen und Gefahren. Erst das souveräne Agieren in der digitalen Welt ermöglicht den gewinnbringenden Einsatz. Die Erziehung hin zur digitalen Souveränität ist somit eines unserer Bildungsziele und erfordert die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und Eltern. 

 

Jeglicher Einsatz zieht somit eine medienpädagogische Begleitung nach sich und muss altersgerecht erfolgen. Verantwortungsvolle Nutzung ermöglicht zunehmende Freiheit, bedingt aber auch Begleitung. 

 

In der Schule und insbesondere im Medienunterricht wird die sachgerechte Mediennutzung und die Gefahren durch Medien gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern thematisiert. 

 

 

Grundsätzliche Regelungen für den ganztägigen Alltag

 

 

I. Regelungen zur Nutzung privater digitaler Endgeräte: 

 

1.         Durch Schülerinnen und Schüler mitgebrachte elektronische Kommunikationsmittel wie Handys, Smartphones, Smartwatches und andere digitale Endgeräte dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.

 

2.         Smartphones, Handys, Smartwatches u.ä. verbleiben ausgeschaltet und verborgen in der Schultasche.

Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung oder Verlust der mitgebrachten Geräte.

 

3.         Auf Klassenfahrten sind elektronische Geräte u.a. elektronische Kommunikationsmittel wie Handys/Smartphones/ Smartwatches sowie andere digitale Endgeräte grundsätzlich verboten.

 

4.         Eltern tragen Sorge dafür, dass die digitalen Kommunikationsgeräte 
entsprechend eingestellt sind und ihre Kinder den richtigen Umgang mit den Geräten beherrschen.           

 

Bei Zuwiderhandlungen werden die Eltern aufgefordert in die Schule zu kommen und das technische Gerät an sich zu nehmen. 

 

 

II. Regelungen zur Arbeit mit digitalen Endgeräten im Unterricht: 

 

Die Schule verfügt über ein großes Angebot an digitaler Hardware für unterrichtliche Zwecke (Digitale Tafeln, Laptops, iPads). 

 

1.         Jede Schülerin und jeder Schüler trägt die Verantwortung für den sorgfältigen Umgang mit dem Gerät und dessen Zubehör.
Es gelten die besprochenen Regeln. 

 

2.         Die Technik und Software sind ausschließlich für schulische Aufgaben zu verwenden und die Anweisungen der Lehrkräfte sind zu befolgen. 

 

3.         Nach der Benutzung der digitalen Geräte werden diese in die vorgesehene Ladeeinheit geräumt und wenn erforderlich geladen. Die Verantwortung hierfür liegt bei der jeweiligen Lehrkraft. 

 

4.         Störungen oder Schäden sind sofort der verantwortlichen Lehrkraft zu melden. 

 

 

III. Regelungen zur Lernplattform IServ:

 

1.         Die Grundschule Süsel setzt eine Lernplattform ein, zu der jedes Mitglied der Schulgemeinschaft einen passwortgeschützten Zugang erhält. Sie dient ausschließlich schulischen Zwecken. 

 

2.         Die Plattform ist kein öffentliches Forum; als Nutzer zugangsberechtigt sind ausschließlich die Schüler und Schülerinnen und die Lehrkräfte. 

3.         Über die Lernplattform erfolgt die schulinterne Kommunikation und es können Angebote für das digitale Lernen in Präsenz und in der Distanz bereitgestellt werden. 

 

4.         Eine Anleitung im Umgang mit IServ erfolgt für Schülerinnen und Schüler im Medienunterricht unserer Schule. Für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft gibt es unterschiedliche Angebote zur Einweisung bzw. Fortbildung. 

 

 

IV. Grundsätzliches zum Umgang mit digitalen Endgeräten: 

 

Uns ist besonders wichtig:  

 

1.    Recht am eigenen Bild, Datenschutz, Urheberrecht 

 

  • Ton-, Bild- und Videoaufnahmen und das Weitergeben von Aufnahmen sind grundsätzlich verboten. 

 

2.  Jugendschutz 

 

  • Eltern sollten darauf achten, dass die privaten digitalen Endgeräte den Jugendschutzbestimmungen entsprechend eingestellt sind. 

 

  • Die Nutzung von Messenger-Diensten durch Kinder im Grundschulalter ist laut Gesetzgeber nur mit Zustimmung der Eltern erlaubt. Die Eltern sind verantwortlich für das Nutzungsverhalten ihrer Kinder. 

 

 

 

 

  • Die Kontrolle des Umgangs der Kinder mit Tablets, Smartphones oder Smartwatches außerhalb der Schule ist nicht Aufgabe der Schule. 

     

3.   Kinder- und Datenschutz


Ob über Smartphone, Tablet, Konsolen oder PC: Die Online-Welt ist zu großen Teilen darauf ausgelegt, möglichst viele Daten zu erfassen. 

 

  • Der sensible Umgang mit persönlichen Daten wird im Unterricht regelmäßig thematisiert. Die Eingabe persönlicher Daten auf privaten Endgeräten sollte - wenn überhaupt - nur nach Absprache mit den Eltern erfolgen. 

 

  • In der Schule werden die Kinder nicht dazu aufgefordert, persönliche Daten selbst ins Internet zu stellen. Die für die schulische Arbeit notwendigen Nutzerkonten werden von der schulischen Administration unter Beachtung des Datenschutzes und der Datensparsamkeit angelegt und für die Dauer des Schulbesuches zur Verfügung gestellt.

 

  • Jedes Kind erhält am Schuljahresanfang die für die Nutzerkonten erforderlichen Nutzernamen und Passwörter. Es wird ein besonderen Wert daraufgelegt, dass die Schülerinnen und Schüler mit diesen Daten sensibel umgehen und wissen, dass sie nicht in fremde Hände gehören. 

     

 

V. Konsequenzen bei Missachtung der Medienordnung: 

 

Die Medienordnung ist Teil der Schul- und Hausordnung, an die sich jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft halten muss. Missachtung gilt als Verstoß gegen die Schul- und Hausordnung.